Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Gesellschaften in der Insolvenz. Diese erstreckt sich auch auf die Wahrnehmung der Interessen des Insolvenzschuldners ebenso wie die der Insolvenzgläubiger. Wir verfügen über große Kenntnis bei grenzüberschreitenden Insolvenzfällen, sowohl bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren wie auch bei der Anwendung ausländischen Insolvenzrechts.